Der seit Mitte 2021 geltende neue Glücksspielstaatsvertrag hat im Vorfeld und auch nun immer noch für zahlreichen Diskussionsstoff sowie Redebedarf gesorgt. Sicherlich soll dieser den Markt transparenter machen und dazu beitragen, die Spreu vom Weizen zu trennen. Dennoch sind nicht alle Aspekte unumstritten, wie beispielsweise die Frage nach dem Datenschutz im Online-Casino, sprich was mit den Daten, welche erhoben und verarbeitet werden, passiert. Der Glücksspielstaatsvertrag selbst soll im Konflikt mit und zu dem Datenschutz stehen. Warum das so ist und welche Aspekte dabei relevant sind, wird im nachfolgenden Artikel ausführlich erläutert beziehungsweise dargelegt.
Daten- und Spielerschutz, sowie Datenbankspeicherung:
Seit dem Gültig werden des Glücksspielstaatsvertrages Anfang Juli 2021 ist in Deutschland das Betreiben eines virtuellen online Casinos inzwischen erlaubt, mit Ausnahme in Schleswig-Holstein. Dort wurden Angebote dieser Art schon für die Menschen medial beworben, welche ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort oder auch Wohnort in dem Bundesland haben. Wer sich an die rigorosen Auflagen hält, kann als Anbieter von Glücksspielen eine Lizenz erwerben, um offiziell in der Branche tätig sein zu können. Doch dabei sind eine große Anzahl neuer Regularien zu beachten in Bezug auf den Schutz der Spieler sowie Jugend. Es können dabei maximal 1000 Euro im Monat eingesetzt werden. Dazu gibt es eine Limitierung von sogenannten Einsätzen im Spin-Bereich, welche bei 1 Euro liegen. Obendrein gibt es nun eine Spielerdatei, welche bundesweit eine Gültigkeit besitzt.
Warum eine Datenbank für Spieler eingeführt wurde:
Die offizielle Begründung für eine Einführung lautet stets, dass der Spielerschutz an oberster Stelle steht und das die Spielsucht auf diesem Weg eingedämmt werden soll. Doch was hat ein Anbieter und Staat davon, Süchte zu bekämpfen? Irgendwo schneidet man sich ja selbst ins Fleisch, wenn weniger Menschen Casinos nutzen. Denn so können Anbieter von online Casinos viel geringere Einnahmen erzielen, was sich auch auf die Umsatzsteuer ausmacht, von die der Staat letztlich immer profitiert. Hinzukommt, das nicht nur Glücksspiel den Spielerschutz „geniessen“ sollte, sondern auch andere Spiele, die ebenso zur Spielsucht führen können (die Spiele von Electronic Arts sind ein gutes Beispiel dafür, mit deren Lootboxen).
Ob man einen Alkoholsüchtigen davon abhalten kann, diesen zu trinken, wenn man eine Bezugsquelle schließt und ihn stattdessen als Süchtigen dokumentiert, ist fraglich. Zurück zu der Spielerdatenbank, welche eingeführt wurde. Anbieter von diversen Glücksspielmöglichkeiten müssen ihre Gamer authentifizieren und verschiedene Stammdaten von diesen nachweisen und dokumentieren. Dabei kommt die Ausweiskontrolle zur Anwendung. Verschiedene Stammdaten werden auf diesem Weg erhoben, wie beispielsweise: Adresse, Vor- und Zuname, Geburtsdatum und alles, was noch so relevant ist.
Es gibt zudem eine Sperrdatei mit Gamern, welche suchtgefährdet sein sollen. Doch ab wann ist man Suchtgefährdet, wer beurteilt das und wer kontrolliert sowie reguliert wiederum die Beurteiler? Dies werden sich an der Stelle wohn nur die Wenigsten fragen. Jede Person, welche in dieser Sperrdatei stehen, dürfen somit nicht am Casino-Geschehen teilnehmen, für einen vorgegebenen Zeitraum versteht sich. Doch wie will man das kontrollieren? Woher weiß man, dass diese Gamer dann nicht auf anderen Wegen versuchen, zu daddeln, beispielsweise mit Daten anderer Personen wie beispielsweise eigenen Partner oder der Partnerin?
Wenn ein Paar verschuldet ist und hofft, auf diesem Weg schnell an viel Geld zu kommen, so kann man schon annehmen, dass dieses sich gegenseitig unterstützt. Da nutzt eine Spielerdatenbank fast eh nichts, beziehungsweise nur den Leuten und Institutionen, welche die erhobenen Daten weiterverarbeiten, sammeln oder sonst was damit anstellen.
Sperrmöglichkeiten:
Es gibt zwei Möglichkeiten, auf die Sperrliste zu kommen. Man kann sich einerseits selbst sowie eigenständig sich auf diese Sperrliste setzen lassen. Diese Selbsteintragung nehmen viele Menschen vor, welche erkannt haben, süchtig zu sein und um an ihrem Leben so etwas zu verändern. Meist geschieht das dann, wenn eine Beziehung auseinander zu brechen droht oder die betroffene Person bereits therapeutische Hilfe in Anspruch genommen hat.
Obendrein gibt es eine weitere Variante, die sogenannte Fremdsperre oder Sperre durch Andere. Dies geschieht durch eine persönliche Einschätzung des Personals vom jeweiligen Casino oder durch das Melden des Nutzers durch eine Drittperson aus dem Freundes- oder Familienkreises. Weitere Anhaltspunkte können ebenfalls zur Eintragung führen. Wer sich auf der Sperrliste befindet, muss mit Minimum ein Jahr an Sperrdauer rechnen. Bei einer Selbstsperre sieht es anders aus, da liegt das Minimum bei drei Monaten. Wer von der Liste runter möchte, muss dies schriftlich bei der dafür verantwortlichen Behörde beantragen.
Fazit zum Glücksspielstaatsvertrag Konflikt und dem Datenschutz
Man denkt, was für eine tolle Datei, sie schützt vor Spielsucht. Doch in der Realität werden Unmengen an Daten über Privatpersonen gesammelt, welche zentral gespeichert werden. In der heutigen Zeit können Daten zu einer mächtigen Waffe und missbräuchlich eingesetzt werden. Viele von uns erinnern sich an die DDR-Zeit oder an die Zensur in China erinnern, wo Menschen systematisch überwacht werden. Wo ist die Verhältnismäßigkeit der erhobenen Daten und den damit verbundenen Nutzen? Es gibt keine Garantien, dass eine Datensammlung wirklich vor Spielsucht schützt. Oder wie viele Menschen fanden so den Ausstieg oder konnten die Datei als Prävention nutzen? Eine Statistik darüber gibt es scheinbar nicht.